Allgemeine Informationen


Anmeldeformular

Dieses ist mit Schreibmaschine oder Druckschrift auszufüllen.

Unterlagen, Ausweise

Nebst dem ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen einzusenden:
•   Lebenslauf
•   Kopien der erworbenen Fähigkeitsausweise
    (Ausweis und Abschlussnotenblatt)
•   Kopien der Praktikumsnachweise
•   Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsmaturitätsschule, Polierschule etc.


Aufnahmebedingungen


Bauführung (Vollzeit und berufsbegleitend)

Fähigkeitszeugnis in einem der gewählten Ausbildung entsprechenden Beruf.
Berufsleute aus anderen Fachrichtungen oder mit einem Maturitätsabschluss müssen sich an Stelle des Fähigkeitsausweises über mindestens ein Jahr Baustellenpraxis ausweisen können.
Bestehen der Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung wird einmal jährlich durchgeführt und umfasst die Fächer Mathematik, Deutsch und Berufskunde.
Bei einer anerkannten Vorbildung wie Polierdiplom, Vorarbeiter (Note 4.5), Berufsmaturität oder gymnasialer Maturität entfällt die Aufnahmeprüfung.

Bauplanung (berufsbegleitend)

Fähigkeitszeugnis in einem der gewählten Ausbildung entsprechenden Beruf.
Berufsleute aus anderen Fachrichtungen oder mit einem Maturitätsabschluss müssen sich an Stelle des Fähigkeitsausweises über mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis ausweisen können.
Bestehen des Aufnahmegespräches.


Fristen


Bauführung (Vollzeit und berufsbegleitend)

Aufnahmeprüfung       Ende November
Aufnahmeentscheid         Ende Dezember
Schulbeginn Ende April

Bauplanung (berufsbegleitend)

Aufnahmegespräch   Mitte Oktober bis anfangs Dezember
Aufnahmeentscheid         Ende Dezember
Schulbeginn Ende April


Kosten


Studiengeld

Das Studiengeld wird pro Semester erhoben und ist zu Beginn des jeweiligen Semesters fällig.
Massgebend für die Kantonszugehörigkeit ist der «stipendienrechtliche Wohnsitz», d.h. der Wohnsitz, an welchem Sie zuletzt unabhängig 2 Jahre ohne Unterbruch gewohnt haben.

Die persönliche Studiengebühr beträgt CHF 1'000.00 pro Semester. Dies unter Vorbehalt, dass ein Kantonsbeitrag im Sinne der Fachschulvereinbarung geleistet wird. Andernfalls erhöht sich die persönliche Studiengebühr um diesen Betrag pro Semester. Bei Abbruch der Ausbildung ist die Studiengebühr für das laufende Semester in vollem Umfang zu entrichten.

Einschreibegebühr

Diese Gebühr von CHF 200.00 ist nach Eingang der Anmeldung zu bezahlen. Bei einer Abmeldung wird der Betrag nicht zurück vergütet.

Fächerabschluss

Pro Fach ist eine Gebühr von CHF 40.00 zu bezahlen. Diese Gebühr ist auch bei einer Wiederholung zu entrichten. Die Gebühr für die Diplomarbeit beträgt CHF 500.00.

Schulmaterial

Schulmaterial, Lehrmittel und Skripte gehen zu Lasten des Studierenden:
Bauführung (Vollzeit und berufsbegleitend)  ca. CHF 1'500.00 pro Jahr
Bauplanung (berufsbegleitend)   ca. CHF  600.00 pro Jahr

Exkursionen und Seminarwoche

Auslagen gehen zu Lasten des Studierenden, der Studierenden:
Bauführung (Vollzeit und berufsbegleitend)  ca. CHF 1'500.00 pro Jahr
Bauplanung (berufsbegleitend)   ca. CHF  1'500.00 pro Jahr

Kopierkosten (alle Ausbildungsrichtungen)

Nach Aufwand  ca. CHF 500.00 pro Jahr

Stipendien

Stipendiengesuche sind im Wohnkanton nach Schulbeginn einzureichen.

Die Ausbildung Holzbau wird von der Berufsförderung von holzbau schweiz unterstützt. Bedingungen und Antragsformulare unter www.berufsfoerderung.ch

Unterkunft und Verpflegung

Die Studierenden sind selbst für Unterkunft und Verpflegung besorgt. Bei grösserer Distanz zum Wohnort empfiehlt es sich, ein Zimmer oder eventuell zusammen mit anderen Studierenden eine Wohnung im näheren Umkreis zu mieten. Das Sekretariat der Bauschule erstellt jährlich eine Zimmerliste, welche mit dem Aufgebot zugestellt wird.

Im Gebäude kann man sich im Restaurant (Selbstbedienung) verpflegen oder in der nahen Umgebung bei einem Supermarkt einkaufen.

Unfallversicherung

Die Studierenden der Schweizerischen Bauschule Aarau sind nur für zusätzliche Heilungskosten beim Aargauischen Versicherungssamt gegen Betriebsunfall versichert. Die Versicherungsdeckung besteht nur auf dem direkten Weg zur Schule oder zur versicherten Veranstaltung und während der Schulzeit.

Für die Deckung von Nichtbetriebsunfällen kann bei der SUVA eine Versicherung durch Einzelabrede abgeschlossen werden.